Bekenntniswechsel Kurfürst Joachims II. (1. November 1539)
Mathis Leibetseder
Kurfürst Joachim II. von Brandenburg (Abb. 1) wurde zwölf Jahre vor der Publikation von Martin Luthers 95 Thesen in Berlin-Cölln geboren. Seine Erziehung, seine Sozialisation, ja seine gesamte Kindheit und Jugend waren durch vorreformatorische Glaubens- und Frömmigkeitsformen geprägt. Erst mit dem Allerheiligen-Gottesdienst am 1. November 1539 leitete er kirchliche Reformen ein, welche die Loslösung von Rom mit sich brachten.
Papstkirchliche Netzwerke
Der Vater Joachims II., Joachim I., entschied sich bereits während der Frühreformation für das papstkirchliche Lager. Ausschlaggebend hierfür waren neben individuellen Dispositionen in erster Linie die spezifischen Konstellationen innerhalb der Kurfamilie.
Der 1484 geborene Kurfürst regierte anfangs in Samtherrschaft mit seinem jüngeren Bruder Albrecht. Nach der Geburt seines Sohns zog er im Reich, aber auch in Rom sämtliche Fäden, um Albrecht eine kirchliche Spitzenkarriere zu ermöglichen. Der Bruder wurde so zunächst Erzbischof von Magdeburg, später auch Kurfürst bzw. Erzbischof von Mainz. Gekrönt wurde seine Laufbahn durch den Kardinalshut.
Als Kirchenfürst bemühte sich Kardinal Albrecht um eine innere, von humanistischer Gelehrsamkeit inspirierte geistliche Erneuerung der Kirche. Kurfürst Joachim I. agierte auf Reichsebene dagegen eher als Scharfmacher, der sich für ein konsequentes Vorgehen gegen lutherische Kräfte aussprach. Diese Linie verfolgte er auch in der Mark Brandenburg.
Die Mark Brandenburg blieb unter Joachim I. also in die Papstkirche integriert. Wie eh und je zog der Kurfürst Kleriker zu Ratsdiensten heran, ja zuweilen auch die Bischöfe von Brandenburg, Havelberg und Lebus. Die 1506 gemeinsam mit seinem Bruder gegründete Universität Frankfurt (Oder) avancierte nach 1517 zu einer wichtigen papstkirchlichen ‚Denkfabrik’, die den Abwehrkampf gegen Luther unterstützte. Frankfurter Theologen verfassten gegen Luther gerichtete Streitschriften und berieten den Kurfürsten auf Reichstagen in religionspolitischen Fragen (Höhle 2002, 205–384).
Protestantische Netzwerke
Dennoch zog die Frühreformation auch am kurbrandenburgischen Hof nicht spurlos vorüber. So etablierte sich dort wohl bereits in den 1520er Jahre ein Netzwerk von Luther-Sympathisanten mit starken Verbindungen zum dänischen Exilkönig Christian II., dem Bruder der brandenburgischen Kurfürstin Elisabeth. Gemeinsam mit seiner Gemahlin Isabella erlebte der Exilkönig im Herbst 1523 bei einer Predigt Luthers in der Dorfkirche des sächsischen Schweinitz sein Bekehrungserlebnis.
Während Christian II. durch Europa reiste, um für sein Retablissement in Dänemark zu werben, hielt sich Königin Isabella bis April 1524 am Berliner Hof auf. Dies stärkte am kurbrandenburgischen Hof freilich all jene, die Sympathien für Luther hegten. Das waren vor allem Kurfürstin Elisabeth, Kurprinz Joachim (II.) und dessen jüngerer Bruder Johann. Um sie bildete sich eine auch durch verwandtschaftliche Bande miteinander verflochtene Gruppe weltlicher Räte, die Luther aufgeschlossen gegenüberstand; einer von ihnen namens Eustachius von Schlieben sollte kurz nach dem Regierungs- und Herrschaftsantritt sogar zum wichtigsten religionspolitischen Berater Joachims II. aufsteigen. Auch Kontakte des Kurprinzen zu protestantischen Kreisen, ja sogar zu Luther und Melanchthon sind seit den 1520er Jahren quellenmäßig belegt (Leibetseder 2017, 95–96).
Eine empfindliche Schwächung erfuhr das Netzwerk jedoch durch den Weg der Kurfürstin Elisabeth ins sächsische Exil (1528). Danach gelang es, den Kurprinzen und dessen jüngeren Bruder Johann wieder stärker an den religions- und kirchenpolitischen Kurs des Kurfürsten zu binden.
Regierungs- und Herrschaftsantritt Joachims II.
Als Joachim II. die Geschäfte von seinem 1535 verstorbenen Vater übernahm, hielt man ihn im In- und Ausland längst für einen Anhänger Luthers und befürchtete oder erhoffte einen Politikwechsel. Aber auch nach dem Tod des Vaters blieben Kurfürst und Kurhof weiterhin in papstkirchliche Netzwerke eingebunden. Anzuführen wäre hier a) die Wiederherstellung des Benehmens mit dem Kaiserhof, das unter bestimmten Handlungen Joachims I. in den zurückliegenden Jahren stark gelitten hatte; b) die Stellung Kardinal Albrechts in Reich und Kirche und c) das Benehmen mit der neuen Kurfürstin – der polnischen Prinzessin Hedwig, die Joachim II. nur wenige Wochen nach dem Tod seines Vaters in Krakau geheiratet hatte – sowie mit dem polnischen Königshof.
Wenn sich Joachim II. vier Jahre nach seinem Regierungs- und Herrschaftsantritt dann doch zu kirchlichen Reformen durchrang, so ist dies ebenfalls bestimmten Konstellationen zuzuschreiben: a) der persönlichen Einsicht in die Notwendigkeit kirchlicher Reformen; b) wiederholt vorgetragenen Bitten kurbrandenburgischer Städte, die Kommunion in beiderlei Gestalt zuzulassen; und c) dem auch für den Kurfürsten letztlich frustrierenden Verlauf der religionspolitischen Vergleichsverhandlungen auf Reichsebene in den Jahren 1538/39.
So verstärkte Joachim 1539 seine Bemühungen um die Abfassung einer Kurbrandenburgischen Kirchenordnung (Erstdruck 1540) und terminierte den Beginn kirchlicher Reformen auf den 1. November. Sein jüngerer Bruder Johann hatte in seinem durch Erbteilung mittlerweile verselbständigten Herrschaftsbereich, der Neumark, diesen Schritt bereits 1538 unternommen.
Ein historiographisches Puzzle
Was am Allerheiligen-Gottesdienst 1539 genau geschah, gibt bis heute Rätsel auf. Das liegt nicht zuletzt an der Quellenlage, da eine Leitquelle für die Planung und Durchführung des Gottesdienstes nicht bekannt ist – ja, vielleicht niemals existierte.
Einer Leitquelle am nächsten kommt vielleicht ein Schreiben, worin der doppelt bestallte kurbrandenburgische und herzoglich-preußische Rat Eustachius von Schlieben in seiner Eigenschaft als herzoglich-preußischer Rat seinen Dienstherrn über die Geschehnisse informierte. Die Quelle hat drei Vorzüge: a) sie ist die ausführlichste Quelle, die uns vorliegt; b) sie entstand im engsten Umkreis des Kurfürsten; c) sie wurde nur zwei Tage nach (und damit auch in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu) den Geschehnissen niedergeschrieben (Leibetseder 2017, 104–108; Edition bei dems. (Hrsg.) 2017, 330, Nr. 123/124).
Daneben besteht ein knappes Dutzend weiterer und in der Regel seit langem bekannter Belegstellen, von denen einige bereits Wochen oder Monate vor, andere erst Jahrzehnte nach dem 1. November 1539 entstanden (Themel 1965, 77–85). In ihrer Gesamtheit bieten die Quellen ein komplexes historiographisches Puzzle, das von unterschiedlichen Historikern in Anwendung der Regeln der Quellenkritik unterschiedlich zusammengesetzt wurde.
Konvergenzen und Divergenzen
Die Quellen enthalten bestimmte Aussagen zu den Bereichen Lehre, Ort, Zeitpunkt und Teilnehmer. Dabei gibt es Bereiche, in denen die Quellen stärker konvergieren, während in anderen die Divergenzen überwiegen. Was die Konvergenzen betrifft, so wären erstens das Jahr und der Tag des Gottesdienstes zu nennen. Das ist kaum erstaunlich, denn der 1. November 1539 wurde mit einem Vorlauf von mehreren Wochen als Termin bestimmt.
Zweitens erwähnen insgesamt neun Quellen die Kommunion sub utraque specie, und damit das wichtigste zeitgenössische Kriterium konfessioneller Differenz. Dass dies im Sinne einer evangelischen Neuordnung des Kirchenwesens aufgefasst wurde, wird ebenfalls von allen Autoren geteilt. Der Papalist Johannes Cochläus vermerkt als Einziger eine Messe in deutscher Sprache (Friedensburg 1898, 423, Nr. 61) und zwei Quellen schlagen die Brücke zur damals noch nicht veröffentlichten Kurbrandenburgischen Kirchenordnung (Klinkenborg 1913, 50, Anm. 3; Leibetseder 2017, 105).
Drittens ist festzuhalten, dass drei der fünf nach dem 1. November entstandenen Schreiben anführen, Joachim II. habe persönlich an der fraglichen Gottesdienstfeier teilgenommen. Sowohl für den evangelisch orientierten Rat Eustachius von Schlieben als auch für papstkirchliche Männer wie Giovanni Morone und Johannes Cochläus war dieser Punkt besonders wichtig.
Heterogener fallen – viertens – die Bemerkungen zur Frage des weiteren Teilnehmerkreises aus. Relevant sind diesmal nur die Quellen, die nach dem 1. November verfasst wurden. Schlieben betont, Joachim habe das Sakrament gemeinsam „mith dem volk“ (Leibetseder 2017, 105) genommen. Ein Schreiben des Frankfurter Rats legt dagegen den Schluss nahe, dass Geistliche aus Frankfurt/Oder zu den Feierlichkeiten eingeladen wurden, um dem Gottesdienst zu folgen und daraus zu lernen. Die Feier sollte mithin auch als Multiplikator dienen – vor allem, da die Kirchenordnung noch nicht gedruckt vorlag. Morone und Cochläus führen darüber hinaus an, dass Hofkreise und Adlige bei der Feier zugegen waren (Schultze 1879, 642, Nr. 29). Letztlich bleiben die Angaben zum Kreis der Gottesdienstteilnehmer diffus.
Dies gilt fünftens auch für ein weiteres Detail: die Leitung des Gottesdienstes durch Bischof Matthias von Brandenburg. Zur vermeintlichen Tatsache gerann sie erst in den nach Joachims Tod entstandenen Traditionsquellen. Von den zeitgenössischen Autoren berichtet allein Cochläus, Bischof Matthias habe die Messe auf Deutsch gehalten und das Abendmahl unter beiderlei Gestalt gereicht (Friedensburg 1898, 423, Nr. 61). Dass der Bischof der reformatorischen Lehre überhaupt je auch nur Sympathien entgegengebrachte, wurde jüngst jedoch bezweifelt (Czubatynski 2017, 283–284). Gegen Bischof Matthias spricht auch eine 1561 veröffentlichte Selbstaussage Georg Buchholzers, der die Leitung des Gottesdienstes für sich reklamierte (Laminski 1995, 109).
Spandau oder Berlin-Cölln?
Eigentlicher Streitpunkt ist jedoch die Frage nach dem Ort, an dem der Gottesdienst stattfand. Die Mehrzahl der Quellen thematisiert die Ortswahl gar nicht oder eher in allgemeiner, unspezifischer Art. Einzelne Quellen wurden jedoch so interpretiert, dass der Gottesdienst am 1. November 1539 in der Spandauer Pfarrkirche bzw. im Domstift zu Cölln/Spree stattfand (Abb. 2, 3).
Die wohl wichtigste Quelle für die Spandau-These ist das sogenannte Schwanebecksche Hausbuch (Seider 2015, LXIX–LXXXI). Laut dieser Quelle soll Bischof Matthias am 18. April 1539 in Schwanebecks Teltower Haus mit einer Reihe von Adligen übereingekommen sein, die evangelische Lehre anzunehmen und papstkirchliche Pfarrer durch evangelische zu ersetzen, und dies mit einem Revers urkundlich fixiert haben („Teltower Schwurvereinigung“). Am 31. Oktober 1539, so heißt es weiter, seien dieselben Adeligen nach Spandau gereist, wo ihnen der Bischof tags darauf die Kommunion in beiderlei Gestalt gereicht habe, und zwar „nach dem Vorgang, des Durchl[euchtigen] und Hochgebohrnen Churfürsten, Herrn Joachim des Jüngern Löbl[ichen] Gedächtniß“ (Hagen 1767, 25), woraus die Anwesenheit des Kurfürsten abgeleitet werden kann – oder eben auch nur eine vorbildhafte Handlung, der man in Spandau nacheiferte.
In quellenkritischer Hinsicht lässt sich gegen das Hausbuch mancherlei einwenden. Bei dieser Quelle handelt es sich um eine Familienchronik mit Einträgen und Nachrichten zur Geschichte der Familie Schwanebeck, die von Matthias von Schwanebeck und seinen Söhnen zwischen 1550 und 1623 angelegt und gepflegt wurde (Seider 2015, LXXIV). Das Hausbuch selbst gilt als verschollen; sein Inhalt wurde durch Thomas Philipp von der Hagen bekannt, der es für seine 1767 veröffentlichte Beschreibung der Stadt Teltow heranzog. Es handelt sich also um eine Überlieferung aus zweiter Hand, deren Einzelaussagen sich mit anderen Quellen nicht immer in Deckung bringen lassen. Sogar Hagen hegte gegenüber den ihm vorliegenden beglaubigten Abschriften aus dem Hausbuch eine gewisse Skepsis (Hagen 1767, 14).
Wenn die Spandau-These auf unsicherem Grund steht, wie sieht es dann mit der Berlin-These aus? Hier ist nicht zuletzt das bereits erwähnte Schreiben des Eustachius von Schlieben anzuführen, der berichtete, der Kurfürst habe „in der kirchen alhier angehoben das hochwirdige sacrament des herren Jesu Christ aygener person mith dem volk unther beyder gestalth empfangen, des also in ieren landen zcu halthen befolen.“ (Leibetseder 2017, 105) (Abb. 4) Der Verfasser nennt neben anderen Details also auch einen Ort für diese Handlungen, nämlich: ‚in der kirchen alhier‘. Dieses ‚alhier‘ bezieht sich auf die Ortsangabe der Datumszeile, also auf die Stadt Berlin. Daran ändert sich auch nichts, wenn man – einer alternativen Lesung folgend (Stegmann 2017) – davon ausgeht, Schlieben hätte ‚in den kirchen alhier‘ (Plural) formuliert; in diesem Fall wäre die Textstelle auf alle Kirchen der Residenzstadt zu beziehen. Wenig schlüssig erscheint dagegen, ‚alhier‘ auf die Mark Brandenburg zu beziehen, da Schlieben gerade nicht – wie üblich – ‚in den landen alhier‘ schrieb. Mit Schliebens Schreiben neigt sich die Waagschale also mehr denn je zugunsten Berlin-Cöllns.
Fazit und Ausblick
Warum ist die Ortsfrage überhaupt relevant? Die Ortswahl wurde immer wieder als Indiz für den Stellenwert dieses Gottesdienstes behandelt; daraus gefolgert, ob es sich bei dem Gottesdienst um einen – anachronistisch formuliert – ‚offiziellen Staatsakt‘ handelte oder nicht.
Tritt man einen Schritt zurück, so kann man erkennen, dass über den Allerheiligengottesdienst eigentlich eine Menge bekannt ist. Man kann davon ausgehen, dass am 1. November 1539 in einer oder mehreren Kirchen Berlin-Cöllns und vielleicht auch in der Spandauer Pfarrkirche ein reformatorischer Gottesdienst stattfand; wir können ferner davon ausgehen, dass bei einem dieser Gottesdienste die Kommunion sub utraque specie ausgeteilt wurde und dass der Kurfürst sie selbst empfing. Vermutlich waren Pfarrer aus brandenburgischen Landstädten geladen, um die gottesdienstlichen Veränderungen mitverfolgen zu können; vermutlich wohnten auch Hofkreise und ausgewählte Adlige der Feier bei. Mit der Beteiligung des letztlich vielleicht doch nicht ganz so reformationsfreundlichen Bischofs Matthias, dem Ausweichen nach Spandau oder auch nur den vorauszusetzenden festtäglich-hochkirchlichen Formen während des Allerheiligen-Gottesdienstes im Domstift könnte die Intention verbunden gewesen sein, die Brücken zu reformorientierten papstkirchlichen Kreisen nicht auf einen Schlag abreißen zu lassen. Zieht man all dies ins Kalkül, büßt die Ortsfrage an Relevanz deutlich ein.
Dafür spricht auch ein Blick auf die Reaktionen der Zeitgenossen, welche den Allerheiligen-Gottesdienst als Wendepunkt wahrnahmen: Während das papstkirchliche Lager mit Joachims kirchenpolitischer Neuausrichtung seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt sah, frohlockte das protestantische Lager. Allerdings setzte Joachim II. auch nach dem 1. November 1539 seine religionspolitische Ausgleichspolitik fort – und bliebt deshalb für alle Seiten letztlich ein schwer berechenbarer, suspekter, wenngleich unverzichtbarer reichspolitischer Akteur. Bis in seine letzten Lebensjahre hinein gab es daher Stimmen, die den Kurfürsten für einen halben Katholiken hielten. So mag der Gottesdienst zwar kein ‚offizieller Staatsakt‘ gewesen sein, aber von ihm ging doch eine gewisse Signalkraft aus, deren vermeintliche Eindeutigkeit sich in späteren Jahren jedoch wieder verlor.
Quellen
Friedensburg, Walter: Beiträge zum Briefwechsel der katholischen Gelehrten Deutschlands im Reformationszeitalter. Aus italienischen Archiven und Bibliotheken. 3. Teil. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte 18 (1898), S. 420–463. [Siehe: Hier]
Schultze, Victor: Actenstücke zur deutschen Reformationsgeschichte. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte 3 (1879), S. 609–658. [Siehe: Hier]
Literatur
Czubatynski, Uwe: Bistum und Domstift Brandenburg in der Reformationszeit. Mit einer Edition des Testaments des Bischofs Matthias von Jagow. In: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 71 (2017), S. 278–292.
Hagen, Thomas Philipp von der: Beschreibung der Stadt Teltow aus Urkunden und glaubhaften Nachrichten. Berlin 1767 (VD18 12746770). [Siehe: Hier]
Höhle, Michael: Universität und Reformation. Die Universität Frankfurt (Oder) von 1506 bis 1550 (Bonner Beiträge zur Kirchengeschichte; 25). Köln 2002.
Klinkenborg, Melle: Der Ort der Abendmahlsfeier Kurfürst Joachims II. In: Hohenzollernjahrbuch 20 (1916), S. 49–57. [Siehe: Hier]
Laminski, Adolf: Die offizielle Einführung der Reformation in Brandenburg begann am 1. November 1539 zu Berlin-Cöln. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 19 (1995), S. 107–109.
Leibetseder, Mathis: Kurfürst und Konfession. Der Gottesdienst vom 1. November 1539 als Teil kurfürstlicher Positionierungen im religiösen Feld des 16. Jahrhunderts. In: Göse, Frank (Hrsg.): Reformation in Brandenburg. Verlauf, Akteure, Deutungen (Schriften der Landesgeschichtlichen Vereinigung für die Mark Brandenburg; N. F. 8). Berlin 2017, S. 93–112.
Leibetseder, Mathis (Hrsg.): Kreuzwege. Die Hohenzollern und die Konfessionen, 1517–1740. Ausstellungskatalog Berlin, Schloss Köpenick, vom 7. April – 9. Juli 2017. Berlin 2017.
Seider, Frank-Jürgen (Bearb.): Die ‚Teltowgraphie‘ des Johann Christian Jeckel (1672–1737). Von kirchlichen Stadtsachen (Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, 32). Frankfurt/Main u. a. 2015.
Stegmann, Andreas: Wo fand das erste offizielle evangelische Abendmahl im Kurfürstentum Brandenburg statt? Zum Stand der wissenschaftlichen Diskussion im Reformationsjahr 2017. In: Der Bär von Berlin 66 (2017), S. 35–50.
Themel, Karl: Was geschah am 1. und 2. November 1539 in Berlin und Spandau? In: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 40 (1965), S. 24–85.
Abbildungsnachweis
Abb. 2 https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Spandau-1633-Merian.jpg
Abb. 3 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:1736_Domkirche.jpg
Abb. 4 GStA PK, XX. HA, HBA, A 4, Kasten 201
Empfohlene Zitierweise
Leibetseder, Mathis: Bekenntniswechsel Kurfürst Joachims II. (1. November 1539), publiziert am 13.07.2021; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)
Kategorien
Epochen: Konfessionelles Zeitalter
Themen: Herrschaft und Verwaltung - Religion und Kirche