Adel (Niederlausitz)

Vinzenz Czech

Es ist in erster Linie der Adel, der aufgrund seiner weitreichenden, von den jeweiligen Landesherren gewonnenen und bestätigten Herrschaftsrechte, die Niederlausitz vom ausgehenden Mittelalter bis in das 19. Jahrhundert hinein entscheidend prägte (Houwald 1978-2001). Mächtige eigenständige Städte, wie etwa in der Oberlausitz, fehlten und auch die jeweiligen Landesherren besaßen aufgrund des Charakters der Markgrafschaft als Nebenland keine dauerhafte Residenz im Land. Lediglich Lübben erlangte als Sitz des Landvogtes sowie der späteren Oberamtsregierung und der Landstände eine herausgehobene Position. Doberlug und Spremberg spielten als Nebenresidenzen in der zweiten Hälfte des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts nur kurzzeitig eine eher untergeordnete Rolle. Von den insgesamt etwa 700 Niederlausitzer Dörfern, inklusive der seit der Mitte des 15. Jahrhundert zu Brandenburg gehörenden Ämter Cottbus und Peitz, waren um 1700 beispielsweise drei Viertel im Besitz des Adels (Czech 2006, 153-186).

Herrschaften

Im Gegensatz zu den Entwicklungen im benachbarten Sachsen und Brandenburg weist die Niederlausitzer Adelswelt jedoch einige Besonderheiten auf. Auffälligstes Merkmal ist die Herausbildung und Etablierung so genannter Herrschaften seit dem 13./14. Jahrhundert, die sich deutlich von den zahlreichen übrigen Rittergütern des niederen Adels in Umfang und Herrschaftsintensität unterschieden (Lehmann 1966). Die heute eher geläufige Bezeichnung dieser Einrichtungen als Standesherrschaften ist keine zeitgenössische Benennung. Sie wurde erst im Zuge der Veränderungen im Laufe des 19. Jahrhunderts üblich.

Allein schon durch die Größe der Besitzungen hoben sich die Herrschaften von den Gütern einfacher Adliger erheblich ab, wobei es auch unter ihnen deutliche Unterschiede gab. Während die Herrschaft Sorau-Triebel im 18. Jahrhundert zusammen fast 70 Kammer- und Vasallendörfer sowie die Mediatstädte Sorau, Triebel und Christianstadt umfasste, gehörten zu Straupitz und Groß Leuthen lediglich jeweils sieben Dörfer. Den Inhabern dieser Herrschaftskomplexe war es seit dem Spätmittelalter darüber hinaus gelungen, eine Reihe von besonderen Herrschaftsrechten in ihren Besitz zu bringen. Zudem verfügten die meisten von ihnen über eine eigene Kanzlei, die als Gerichts- und Verwaltungsbehörde für die Besitzungen fungierte. Die Haus-, Wirtschafts- oder Forstangelegenheiten wurden von eigens dafür angestellten Verwaltern besorgt, um die kirchlichen Dinge kümmerte sich in manchen Herrschaften ein Unterkonsistorium. Die Herren von Sorau-Triebel und Forst-Pförten geboten zudem über eine erhebliche Anzahl von adligen Aftervasallen, die ihr Rittergut vom jeweiligen Besitzer als Lehn ausgegeben bekamen. Die Sonderstellung der Herrschaften drückte sich besonders darin aus, dass ihre Besitzer innerhalb der Ständevertretung auf den Landtagen eine eigene Kurie bildeten und sich so auch symbolisch von der restlichen Ritterschaft abhoben.

Mit der vom Sachsen-Merseburger Herzog Christian I. 1669 eingeführten Landtagsordnung gebührte das Recht der Landstandschaft in der Herrenkurie fortan endgültig den Besitzern der Herrschaften Doberlug, Friedland-Schenkendorf, Forst-Pförten, Sorau-Triebel, Spremberg, Groß Leuthen, Sonnewalde, (Fürstlich) Drehna, Straupitz, Lieberose, Lübbenau und Amtitz sowie dem Kloster Neuzelle. Doberlug (ab 1624), Spremberg (ab 1680) und zwischenzeitlich auch Forst (1667-1746) gelangten in die Hand des Landesherrn, Neuzelle existierte weiterhin als Kloster und die beiden Ordensämter Friedland und Schenkendorf verwaltete der Beauftragte des Johanniter-Ordens von Sonnenburg. Pförten (ab 1746 wieder gemeinsam mit Forst), Sorau-Triebel, Groß Leuthen, Sonnewalde, (Fürstlich) Drehna, Straupitz, Lieberose, Lübbenau und Amtitz waren dagegen im Besitz adliger Familien.

Unter den Besitzerfamilien gehörten einzelne Geschlechter durch Herkunft und Konnubium eindeutig nicht dem niederen Adel an, u.a. die Herren von Cottbus, die Schenken von Landsberg, die Edlen Herren von Bieberstein und die Grafen zu Solms. Den übrigen Geschlechtern eröffnete aber der Besitz einer solchen Herrschaft die Chance, die Zugehörigkeit zum niederen Adel zu verwischen. Dazu gehörte nicht allein der Erwerb von Freiherren- und Grafentiteln und eine standesorientierte Heiratspolitik, sondern vor allem der praktizierte Herrschaftsstil. Die Familienpolitik und Herrschaftspraxis einiger dieser Geschlechter, wie etwa der Grafen zu Solms in Sonnewalde, der Freiherren und späteren Grafen von Promnitz auf Sorau oder auch der Lynar in Lübbenau (Abb. 1), hatte darüber hinaus eine überregionale Ausrichtung. Dies drückte sich etwa in der Suche nach standesgemäßen Ehepartnern oder in der Tätigkeit einzelner Angehöriger an auswärtigen Fürstenhöfen aus.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, wenn die Schlossanlagen der ehemaligen Herrschaften das Bild der Niederlausitzer Adelswelt zum Teil noch heute bestimmen. (Hahn/Lorenz 2000, Bd. 2; Neuhäuser 2014, 89ff.) Schon im 16. Jahrhundert errichteten sie respektable Schlösser, wobei die Konkurrenz zwischen Angehörigen des Herrenstandes und alten burggesessenen Familien, welche die Hoffnung hegten, unter günstigen Voraussetzungen ebenfalls in den Herrenstand aufzusteigen, die Bautätigkeit in dieser Zeit sicher mit anregte. So hatten sich Groß Leuthen und Lübbenau gerade erst zu Herrschaften entwickelt, während der Status von (Fürstlich) Drehna noch offen war. Die von Minkwitz bauten daher nicht zufällig im 16. Jahrhundert den Rittersitz zu Drehna zu einer unregelmäßigen aber stattlichen Vierflügelanlage aus (Abb. 2). Generell ist bis in das 19. Jahrhundert auf kulturell-künstlerischem Gebiet eine deutliche Orientierung an der repräsentativen Dresdner Hofkunst der sächsischen Kurfürsten festzustellen. Schon im 16. Jahrhundert wirkte der Einfluss sächsischer Kunst nach Norden, wie etwa die Tätigkeit Torgauer, Freiberger und Dresdner Künstler an den Schlossbauten in Sonnewalde und Lieberose zeigt. Zu Höhepunkten barocker Prachtentfaltung kam es dann in den Herrschaften Sorau und Pförten. Im Laufe des 19. Jahrhunderts sind schließlich auch preußische Einflüsse zu beobachten. Vor allem der durch Karl Friedrich Schinkel und seine Schüler in Berlin und Potsdam ausgebildete Architekturstil war nun auch für Niederlausitzer Adlige eine Orientierung für die eigenen Bauten, etwa beim neuen Schloss in Lübbenau (Abb. 3) oder der Kirche in Straupitz.

Trotz der rechtlichen Sonderstellung der Herrschaften blieben sie in die Organisation der Niederlausitzer Landstände bis zum Ende fest eingebunden. Zusammen mit der übrigen Ritterschaft und den Städten des Calauischen, Gubenschen, Luckauischen sowie des Crumspreeischen (Lübben) und Spremberger Kreises bildeten sie gemeinsam das Land.

Rittergüter / Ritterschaft

Diesen zum Teil umfangreichen Herrschaftskomplexen stand die große Masse des niederen Adels gegenüber. Die Mehrheit der Familien verfügte meist nur über ein einzelnes Rittergut samt Dorf und wenige Untertanen. Dieser Kleinbesitz bildete die Grundlage der ländlichen Lebensverhältnisse weiter Teile des Adels. Mit dem Ausbau der Eigenwirtschaft spätestens seit dem ausgehenden Mittelalter hatte sich die ökonomische Bedeutung der Rittergüter für den Adel erhöht. Sie waren auf der einen Seite ein Wirtschaftsbetrieb zur Sicherung der materiellen Existenz, in der Ausgestaltung von Herrenhaus, Garten und Wirtschaftsgebäuden aber auch visueller Ausdruck von Herrschaft und adligem Lebensstil.

Die Anzahl der Rittergüter in der Niederlausitz schwankte über die Jahrhunderte und war erheblichen Veränderungen unterworfen. Die Hintergründe dafür sind vielfältig. Mit der Zunahme adliger Eigenwirtschaft seit dem 16. Jahrhundert und des in dieser Zeit einsetzenden Bevölkerungswachstums, welches den Adel natürlich ebenso betraf und damit den Druck auf die Familien hinsichtlich einer standesgemäßen Ausstattung der Nachkommen erhöhte, wurden in immer mehr Dörfern selbständige Rittergüter eingerichtet. Oft anstelle ehemaliger Vorwerke oder durch die Zusammenlegung von ausgekauften Untertanengütern entstanden, machten sich hier eigene Familienzweige ansässig. Eine Auswertung der Anzahl der Rittergüter für bestimmte Zeitphasen ergibt folgendes Ergebnis: In den ca. 700 Niederlausitzer Dörfern existierten um 1600 etwa 250 Rittergüter (einschließlich des zu Brandenburg gehörenden Kreises Cottbus), diese Zahl erhöhte sich auf etwa 350 um 1700 und ging in den folgenden einhundert Jahren auf etwa 340 zurück. Bis in das 18. Jahrhundert hinein existierten mancherorts sogar mehrere Rittergüter in einem Dorf.

Im Verlauf der Frühen Neuzeit änderte sich jedoch nicht nur die Anzahl der Rittergüter. Auch die Summe der auf diesen Besitzungen ansässigen adligen Geschlechter schwankte erheblich. Fanden sich Ende des 16. Jahrhunderts noch 75 unterschiedliche Geschlechter, so sind es um 1700 schon 135 und am Ausgang des 18. Jahrhunderts sogar 160 Familien (davon etwa ein Viertel bürgerlicher Herkunft), die auf einem oder mehreren Rittergütern in der Niederlausitz ansässig waren.

Besitzmobilität

Die steigende Zahl der Rittergüter sowie der in der Niederlausitz ansässigen Adelsfamilien zeigt, dass es vom ausgehenden Mittelalter bis in das 19. Jahrhundert im Bereich des adligen Kleinbesitzes in der Niederlausitz zu erheblichen Umwälzungen kam. Unterstrichen wird solches durch die Tatsache, dass sich darüber hinaus deutliche Besitzverschiebungen beobachten lassen und das traditionelle Festhalten am Familienbesitz nur bei wenigen, meist alteingesessenen, Geschlechtern erkennbar ist.

Ein Beispiel soll dies kurz verdeutlichen. Die Familie von Stutterheim wurde 1439 mit dem alten Burgort Golssen und einer Reihe von umliegenden Dörfern belehnt. In den folgenden Jahrzehnten kamen noch weitere Lehngüter hinzu und in den ehemals zur Herrschaft Golssen gehörigen Dörfern wurden nach und nach eigenständige Rittergüter für einzelne Familienzweige eingerichtet. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts lagen noch sämtliche Güter im nordwestlichen Teil des Kreises Luckau in der näheren Umgebung von Golssen (Abb. 4). Gut zweihundert Jahre später, um 1720, finden sich die einzelnen Familienzweige der von Stutterheim dann überwiegend an anderen Orten ansässig. Lediglich ein Anteil an Golssen sowie die Güter Briesen, Waldow und Rietzneuendorf waren aus dem ehemaligen Besitz erhalten geblieben. Der Rest war aus unterschiedlichen Gründen verloren gegangen. Dafür hatten sie eine Reihe neuer Rittergüter in den Kreisen Calau, Cottbus, Spremberg und Guben erworben (Abb. 5). Die Aufteilung des Golssener Besitzes auf mehrere Familienlinien ist sicher auch ein Grund dafür, dass Golssen letztlich nicht den Rang einer Herrschaft behaupten konnte und daher auch nicht mehr in der Ordnung von 1669 genannt wird, im Gegensatz etwa zu (Fürstlich) Drehna.

Die geringe Größe der Rittergüter, die limitierte Anzahl an Untertanen, die vielerorts minderwertige Bodengüte sowie unvorhergesehene Belastungen wie Ernteausfälle oder Kriegskontributionen führten dazu, dass viele Güter wirtschaftlich kaum tragfähig waren. Bei Fehlen eines größeren Familienverbandes kam es so fast unweigerlich zur wiederholten Aufnahme von Schulden und schließlich zum Verkauf des Gutes.

Diese Besitzmobilität ist für die Mehrzahl der Geschlechter nachweisbar. Es ist daher nicht verwunderlich, dass wirkliche adlige Stammsitze, die seit dem ausgehenden Mittelalter über Jahrhunderte im Besitz eines Geschlechts waren, in der Niederlausitz eher selten zu finden sind. Beispiele, wie etwa die Familie von Wiedebach, die vom Beginn des 14. Jahrhunderts bis 1945 auf Beitzsch (ehemals Kreis Guben, heute in Polen) sesshaft war, oder die von Muschwitz auf Wintorf im Kreis Cottbus (vor 1463-1945) sind daher die Ausnahme.

Unter den adligen Rittergutsbesitzern lässt sich lediglich ein Kern von ca. 25 bis 30 ritterschaftlichen Familien ausmachen, die seit dem späten Mittelalter bis in das 19. Jahrhundert über einen langen Zeitraum in der Niederlausitz ansässig waren, wenn auch mitunter auf wechselnden Besitzungen. Daneben finden sich auch auswärtige Geschlechter aus dem angrenzenden Brandenburg, der Oberlausitz oder Schlesien. Diese verkauften ihren Besitz jedoch meist nach ein oder zwei Generationen wieder.

Herrenhäuser

Im Gegensatz zu den Schlossanlagen der Niederlausitzer Herrschaften waren die ritterschaftlichen Adelssitze zumeist von bescheidenerem Zuschnitt. Doch auch hier lässt sich der Herrschaftsanspruch der Besitzer durchaus ablesen, wie Sallgast oder Bornsdorf zeigen (Abb. 6, 7). Viele entsprachen einem häufig wiederkehrenden Typus: Als Zentrum das Herrenhaus – oft ein einfacher rechteckiger Steinbau, nicht selten auch aus Fachwerk –, umgeben von einigen Wirtschaftsgebäuden und meist auch einem kleinen herrschaftlichen Garten (Abb. 8). Im 19. Jahrhundert vielfach erweitert, zu DDR-Zeiten oftmals abgerissen oder entstellend umgebaut, sind manche von ihnen heute mit großem Aufwand wiederhergestellt, andere dagegen nur noch wegen ihrer im 19. Jahrhundert stark vergrößerten Wirtschaftsanlagen als ehemalige Herrschaftsmittelpunkte erkennbar. Die ökonomischen Spielräume der Besitzer waren natürlich nicht vergleichbar mit denen der Herrschaftsinhaber, und auch der häufige Besitzwechsel auf vielen Gütern förderte nicht unbedingt die Errichtung aufwendig gestalteter Anlagen. Selbst bei den wenigen Stammsitzen finden sich keine alten Burganlagen, wie wir sie aus anderen Regionen kennen.

Nicht selten waren es hohe Amtsträger oder Militärs, die insbesondere nach dem Dreißigjährigen Krieg in der Niederlausitz ein oder mehrere Rittergüter erwarben und versuchten, ihre Familien hier ansässig zu machen. Aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten waren einzelne von ihnen sogar in der Lage, die erworbenen Güter recht aufwendig ausgestalten zu lassen. Auffälligstes Beispiel dafür ist sicher die Entwicklung des Rittergutes Altdöbern. Schon unter dem in französischen und dann in sächsischen Diensten stehenden General Alexander Dietrich von Eickstedt wurde das Herrenhaus zu Beginn des 18. Jahrhunderts in ein großzügiges, repräsentatives Barockschloss umgewandelt. Karl Heinrich von Heinecken, der Sekretär und Berater des berühmten Grafen Heinrich von Brühl, ließ Garten und Schloss ab 1749 dann in eine den Idealen der Zeit entsprechende Rokokoanlage umwandeln, wie es sie in der Niederlausitz auf einem Rittergut wohl kein zweites Mal gibt (Abb. 9, 10).

Herrenhaus und Garten waren jedoch nicht die einzigen Bereiche, an denen sich der Herrschaftsanspruch des Adels noch heute ablesen lässt. Nachdrücklich und differenziert konnten die Familien auch den Kirchenraum als öffentliches Forum zur Selbstdarstellung nutzen. Grabmäler, Herrschaftslogen und die weitere Kirchensusstattung spiegelten nicht allein die lokalen Herrschaftsverhältnisse wieder, sie kündeten auch von der Herkunft des Geschlechtes. Zusammen mit dem Herrenhaus bildete die Patronatskirche die Kulisse dafür, sich den Untertanen, aber auch den Standesgenossen in würdiger und dem Rang des Geschlechts angemessener Weise zu präsentieren (Abb. 11, 12).

Anschluss an Preußen

Der Anschluss der Niederlausitz an Preußen 1815 hatte auch für den Adel erhebliche Konsequenzen. Die seit dem Spätmittelalter erworbenen und noch in sächsischer Zeit bestätigten ständischen Vorrechte gingen größtenteils verloren. Aus privilegierten Landständen wurden nun preußische Kommunalstände. Die Vorherrschaft des Adels im ländlichen Raum war davon allerdings nicht entscheidend betroffen – ganz im Gegenteil. Die nun aufgrund der Preußischen Reformen auch in der Niederlausitz langsam einsetzenden Veränderungen nutzten viele adlige Besitzer zu ihrem Vorteil. Vor allem finanzstarke Familien, wie die Inhaber der großen Herrschaften, profitierten von der Ablösung der Erbuntertänigkeit, Veränderungen in der Landnutzung, Gemeinschaftsteilung und Separation. Auf der anderen Seite entbehrten auch im 19. Jahrhundert viele kleine Güter eines ausreichenden wirtschaftlichen Fundamentes, wurden schließlich aufgegeben oder wechselten wiederholt ihren Besitzer. Eine ganze Reihe gelangte nun auch in bürgerlichen Besitz (Müller 2012).

Bestimmend für die Wahrnehmung der Niederlausitzer Adelswelt sind heute ohne Zweifel die großen Herrschaften samt ihrer zum Teil aufwendig ausgestalteten Schlösser und einige wenige Anlagen des übrigen Landadels. Aber, und das darf bei der Betrachtung nicht vergessen werden, ein barocker Landsitz wie Altdöbern war eingebettet in eine Vielzahl einfacherer Rittergüter samt der hier ansässigen adligen Familien.

Quellen

Duncker, Alexander: Die ländlichen Wohnsitze, Schlösser und Residenzen der ritterschaftlichen Grundbesitzer in der preußischen Monarchie nebst den Königlichen Familien-, Haus-Fideicommiss- und Schatull-Gütern in naturgetreuen, künstlerisch ausgeführten, farbigen Darstellungen nebst begleitendem Text. Herausgegeben von Alexander Duncker, Hof-Buchhändler seiner Majestät des Königs. Berlin: Verlag von Alexander Duncker, Königlichem Hofbuchhändler, 16 Bde. Berlin 1857-1883. [siehe: Hier]

Literatur

Czech, Vinzenz: Zwischen Sachsen und Brandenburg. Aspekte Niederlausitzer Adelskultur in der Niederlausitz. In: Neitmann, Klaus (Hg.): Im Schatten mächtiger Nachbarn. Politik, Wirtschaft und Kultur in der Niederlausitz. Berlin 2006, S. 153-186.

Hahn, Peter-Michael / Lorenz, Hellmut (Hg.): Herrenhäuser in Brandenburg und der Niederlausitz. Kommentierte Neuausgabe des Ansichtenwerks von Alexander Duncker (1857-1883), 2 Bde. Berlin 2000.

Heegewaldt, Werner / Harnisch, Harriet (Bearb.): Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Teil I/1: (Adlige) Herrschafts-, Guts- und Familienarchive (Rep. 37). Berlin 2010.

Houwald,  Götz Freiherr von: Die Niederlausitzer Rittergüter und ihre Besitzer, 7 Bde. Neustadt a.d. Aisch 1978-2001.

Lehmann, Rudolf: Die Herrschaften in der Niederlausitz. Köln/Graz 1966.

Leibetseder, Mathis / Heegewaldt, Werner (Hg.): Gestaltete Landschaft. Archivalische Quellen zu Schlössern und Gärten im Land Brandenburg. Berlin 2004.

Müller, Tim S.: Gosda/Niederlausitz. Landnutzungswandel einer ostelbischen Gutsherrschaft zwischen „Ökonomischer Aufklärung“ und anbrechendem Industriezeitalter (1790-1860). Münster 2012.

Neuhäuser, Simone: Herrschaftszeiten! Adel in der Niederlausitz, Begleitpublikation zur Ausstellung. Branitz 2014.

Abbildungsnachweis

Abb. 1 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Christianeum_013.jpg (Foto: Klaus Graf, CC BY-SA 3.0);

Abb. 2 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fürstlich_Drehna_Schloss_Lindenplatz_Luckau.jpg (Foto: Clemensfranz, CC BY-SA 3.0);

Abb. 3 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Luebbenau_castle.jpg (Foto: Doris Antony, CC BY-SA 3.0);

Abb. 4, 5, 11 Autor;

Abb. 6 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sallgast_Schloss.JPG?uselang=de (Foto: Lutz Bruno, CC BY-SA 3.0);

Abb. 7, 8, 9 Duncker, Alexander: Die ländlichen Wohnsitze […], Bd. 12, Berlin 1871-73;

Abb. 10 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Altd%C3%B6bern_Schlosspark_1.JPG?uselang=de (Foto: X-Weinzar, CC-BY-SA-2.5);

Abb. 12 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Reuden-Kirche.jpg (Foto: Stadt Calau, CC BY-SA 3.0)

Empfohlene Zitierweise

Czech, Vinzenz, Adel (Niederlausitz), publiziert am 01.12.2017; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de/ (TT.MM.JJJJ)

Kategorien

Epochen: Spätes Mittelalter - Konfessionelles Zeitalter - Absolutismus / Aufklärung - Preußische Provinz
Themen: Adel - Herrschaft und Verwaltung - Ländlicher Raum


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