Planstadt Doberlug

Vinzenz Czech

Die Gründung und Anlage von Städten sowie die Vergabe diesbezüglicher Privilegien gehörten zu den vornehmsten Rechten einer souveränen Landesherrschaft in Mittelalter und Früher Neuzeit. Dem Fürstenstaat dienten wohlangelegte, geordnete und saubere Städte zum Ausweis einer gewissenhaften Verwaltung und damit auch als Sinnbild guten Regierens. Die größte Wirkung konnten derartige Vorstellungen bei Stadtneugründungen entfalten, da in diesem Fall das Ideal durch eine vorhergehende Planung umsetzbar war (Seng, 230). Ein hervorragendes Beispiel dieser fürstlichen Herrschaftspraxis findet sich auch im Süden des heutigen Landes Brandenburg.

Gemeinsam mit dem Markgrafentum Niederlausitz waren die Herrschaften Finsterwalde und Doberlug 1657 dem dritten Sohn des verstorbenen sächsischen Kurfürsten im sogenannten „Freundbrüderlichen Hauptvergleich“ zugewiesen worden. Der neue Landesherr Herzog Christian I. (1615-1691) setzte in der für ihn geschaffenen Sekundogenitur Sachsen-Merseburg in der Folge zahlreiche Maßnahmen zur Arrondierung und ökonomischen Entwicklung seiner unterschiedlichen Territorien um (Säckl, 44-50). Die Hauptresidenz befand sich in Merseburg, doch mit Beginn der Umbauarbeiten an der Doberluger Schlossanlage im Jahr 1661 wurde der Ort zu einer Nebenresidenz in der Niederlausitz ausgebaut. Die Gründung einer neuen Stadt spielte dabei unter repräsentativen Gesichtspunkten als weithin sichtbares Zeichen seiner Herrschaft eine herausragende Rolle.

Idee der Stadtgründung und Umsetzung

Nur wenige Jahre vor der Gründung von „Dobrilugk“ (erst 1937 ist der Name in Doberlug umgewandelt worden) ist der neue Herzog diesbezüglich bereits tätig geworden. 1659 privilegierte er eine Neugründung der Grafen von Promnitz, Inhaber der Niederlausitzer Herrschaft Sorau, mit Stadtrechten. Die Anlage ganz im Osten des Landes an der Bober erhielt ihm zu Ehren den Namen Christianstadt und wurde sogar auf einem Stadtgrundriss in der Form eines CH errichtet. Es lässt sich in diesem Zusammenhang nur mutmaßen, ob die Initiative der Promnitzer Grafen für Christian I. der Anlass war, ein ähnliches Vorhaben nur zwei Jahre später selbst umzusetzen.

Am 13. Dezember 1661 äußerte sich der Herzog von Merseburg aus in einem Schreiben an Loth Gotthard von Minckwitz, den Amtshauptmann von Doberlug und Finsterwalde, sowie den Amtsschösser Christian Pölinger, „[…] daß Wir [es] gerne sehen, daß umb Unser Hauß Dobrilug herumb sich unterthanen Niederlassen undt daselbst anbauen möchten“ (BLHA, Rep 7, Nr. 262, fol. 1r). In seinen Anweisungen stellte er bereits eine Ausstattung mit Holz, die Befreiung von Abgaben und weitere Privilegien für alle Interessenten in Aussicht. Beide Amtsträger sollten Überlegungen anstellen, wie Neuansiedler für dieses Vorhaben gewonnen und überzeugt werden könnten (BLHA, Rep 7, Nr. 262, fol. 1r).

Knapp zwei Jahre später, der Umbau des Schlosses war in vollem Gange, konkretisierte Christian I. diese Vorstellungen dann. Durch den Feldmesser Faber wurde östlich der ehemaligen Kloster- und jetzigen Schlossanlage auf dem Boden des ehemaligen Schlossvorwerks die gesamte künftige Stadt abgesteckt und ihr die noch heute gültige Straßen- und Platzeinteilung gegeben. Es entstand eine regelmäßige Anlage mit drei parallel verlaufenden Straßen und einer Querstraße, in der die 500 Meter lange Hauptstraße die Erschließungsstraße der Stadt bildet. An ihrem westlichen Ende stellt sie gleichzeitig die Verbindung und den Zugang zum Schloss her. Ausgerichtet war der Stadtgrundriss auf den geplanten Gasthof, der auf halber Strecke an der Hauptstraße errichtet werden sollte und auf den auch die Querstraße zulief. Im Gegensatz zur 60 Meter breiten Hauptstraße waren die parallel dazu verlaufende Mittel- sowie die Hintergasse lediglich 11 Meter breit angelegt (Goecke/Jung/Spatz, 87-89; Seng, 224 f.) (Abb. 1).

Am 15. Oktober 1663 wandte sich der Herzog während eines Aufenthaltes in Doberlug in einem weiteren Schreiben abermals an den Amtshauptmann und den Amtsschösser. Daraus geht hervor, dass er die Neuansiedlung nun auch mit „gewißer Stadtgerechtigkeit, Freyheiten und Privilegien“ ausstatten wolle, u.a. auch mit zwei Jahr- und Viehmärkten. Damit allerdings die benachbarten Orte davon nicht negativ betroffen würden, sollten sich beide erkundigen, wann die in zwei bis vier Meilen Entfernung gelegenen Städte ihre entsprechenden Jahr- und Viehmärkte abhielten und zeitliche Vorschläge für die geplanten hiesigen Märkte einreichen (BLHA, Rep 7, Nr. 262, fol. 7).

Tatsächlich hatten sich in der Folge erste Interessenten für eine Ansiedlung beim Amt gemeldet und so erließ der Herzog am 2. Mai 1664 ein „Privilegium“ für den neuen Ort, das als Gründungsdokument angesehen werden kann. In diesem heißt es, der Herzog habe „wahrgenommen und merklicher empfunden“, dass während seiner häufigen Hof- und Jagdlager am Ort bezüglich der Unterbringung der Hofbedienten aber auch der Handwerksleute sich ein erkennbarer Mangel gezeigt hätte. Nach „reiffer Uberlegung“ und weil sich zudem bereits viele Handwerker zwecks Niederlassung gemeldet hätten habe er „[...] aus Landesfürst. Macht und gewalt [...]"  entschieden, „[…] an diesen zur Nahrung fast bequem gelegenen Orte eine Stadt anbauen zu lassen, solche mit gewißer Stadt Gerechtigkeit und andren Freyheiten zu begnadigen, damit sie ihre Zunften und Innungen, gleichwie in andern unsren Stadten gewohnlich halten und gebrauchen könten." Der Ort solle als Stadt geachtet und fortan „[…] die Stadt Dobrilugk mit Nahmen […]“ genannt werden (Richter, 830f.).

Der Ort solle „vollkommenes Stadt Recht" haben, Bürgermeister, Ratsherrn, Kämmerer, Beisitzer und andere Ratspersonen werden zugelassen. Zudem wird die Stadt sich an „[…] aller bürger[lichen] Nahrung, in Hanthierung, Handel und Wandel, Kauffen, Verkauffen, Baken, Schenken, Handwerken, Wochenmarkten und allen andern, darauff sich Bürger und Rath zu nehren pflegen, außer dem Brau, zu erfreuen haben“.  Zwei offene Jahr- und Viehmärkte wie auch ein immer montags stattfindender Wochenmarkt wurden ebenso bewilligt (Richter, 830f.).

In einem ergänzenden Schreiben wies der Herzog die beiden Amtsträger am 15. August des Jahres an, dass alle sich bereits gemeldeten Ansiedler eine Abschrift des „Privilegium“ erhalten sollten. Daneben versprach er jedem Neuankömmling zum Hausbau 40 Stämme Bauholz sowie 4.000 Ziegel, egal ob als Mauerziegel oder Dachstein. Aufgrund der erheblichen Feuergefahr in dieser Zeit müssten die Dächer jedoch sämtlich mit Ziegeln gedeckt sein, so seine Forderung. Auch von „[…] aller Beschwer, Steuern, Contribution und dergleichen abgaben, sie mögen nahmen haben wie sie wollen […]“ waren sie vom Datum der Annahme an zwölf Jahre befreit. Bezüglich des Bauholzes wurden sie an den hiesigen Wildmeister verwiesen (BLHA, Rep 7, Nr. 262, fol. 10r-11r.).

Besondere Aufmerksamkeit wurde von Anfang an dem geplanten Gasthof gewidmet. Da der Herzog ihn selbst errichten ließ, ging bereits im Februar 1664 ein Anschlag über den Bau zur Begutachtung ein (BLHA, Rep 7, Nr. 262, fol. 18 ff.). In zentraler Lage und als größtes Gebäude der neuen Stadt geplant, sollte er nicht nur zur Unterbringung von Fremden, sondern auch von Teilen der Hofgesellschaft und des Hofpersonals während der Aufenthalte des Herzogs dienen (Abb. 2).

Erste Einwohner

Der Andrang auf eine Ansiedlung in der neu gegründeten Stadt hielt sich in den folgenden Jahren jedoch erkennbar in Grenzen. Als erster Bürger legte der aus Vetschau stammende „Küchler und Weißbecker“ Martin Richter am 17. August 1664 seinen Bürgereid ab. Ihm folgten im selben Jahr lediglich sechs weitere Neubürger. Sie alle wurden am 12. September vereidigt: Martin Tonies aus Drebkau (Schuster), Christoph Hüffer aus Drebkau (Schuster), Hans Richter aus Gruhno (Lohgerber), Hans Camhoffer aus Luckau (Schneider), Hans Richter aus Schönborn (Töpfer) und Hans Mierisch aus Finsterwalde (Böttcher) (BLHA, Rep 7, Nr. 262, fol. 14r). Bei allen brauchte es aber noch eine gewisse Zeit, bis sie vor Ort tatsächlich ansässig wurden. Der Hausbau begann bei den meisten erst im folgenden Jahr oder noch später.

In den folgenden fünf Jahren legten nur neun weitere Personen ihren Bürgereid ab. Diese zögerliche Ansiedlung trotz der bewilligten Privilegien kann nicht wirklich überraschen, lag der Dreißigjährige Krieg mit seinen zum Teil erheblichen Bevölkerungsverlusten doch gerade einmal eine Generation zurück.

Obwohl im „Privilegium“ zahlreiche wirtschaftliche Möglichkeiten versprochenen wurden, waren die tatsächlichen Einkünfte der Neubürger zunächst überaus beschränkt. Dies lag nicht zuletzt auch an der geringen Zahl der Einwohnerschaft. So erbaten sich die sieben ersten Bürger im September 1665 vom Herzog nicht ohne Grund jeweils ein Stück Land für die Anlage eines Gartens und zur Haltung von einem Stück Vieh, was jedoch zunächst auf strikte Ablehnung stieß. Die Neuansiedler sollten sich „allein von ihren Handtwercken“ ernähren (BLHA, Rep 7, Nr. 262, fol. 61-63).

Auch zu Beginn der 1670er Jahre änderte sich nur wenig, gerade einmal vier Familien fanden den Weg nach Doberlug. Erst die 1674 bewilligte Auflösung des herrschaftlichen Vorwerkes und die Aufteilung der dazugehörigen Felder sowie weiteren Wiesenlandes an die Bewohner bzw. ansiedlungswillige Familien führten zu einem erkennbaren Wandel. Der Herzog hatte einsehen müssen, dass ohne die nötigen wirtschaftlichen Voraussetzungen sich kein deutlicher Anstieg der Bevölkerungszahl erreichen ließ. Allein vom Handwerk konnten die meisten Neubürger offenbar nicht leben. Bei der Umsetzung im Jahr darauf wurden etwa 50 Ackerstellen geschaffen, jede zu neun Scheffel Aussaat nach „Kirchayner Maß“ und für einen jährlichen Zins von 1 Taler und 6 Groschen ausgegeben. Auf Verlangen konnte jeder Bürger zudem ein Stück Wiese zu einem Zins von 8 Groschen pachten (Richter, 42). Damit war es den Familien möglich, neben ihrer eigentlichen handwerklichen Tätigkeit in gewissem Umfang eine Landwirtschaft zu betreiben und so ihre alltägliche Situation zu verbessern. In den Jahren ab 1675 ist dann ein deutlicher Anstieg von Neubürgern festzustellen. Als 1678 die gesamte Bürgerschaft ein Gesuch um Bewilligung des Braurechtes an den Herzog richtete, finden sich darin bereits die Namen von 68 Bürgern und Hausbesitzern.

Die Anfrage hinsichtlich des Braurechtes zeigt zudem, dass die Einwohner dieses im Privileg von 1664 noch ausdrücklich ausgesparte Recht für sich erwerben wollten. Ursprünglich sollten sie vom nahe gelegenen „Kleinhof“ mit Bier versorgt werden, dem wichtigsten herrschaftlichen Vorwerk. Auch das Brauen und vor allem der Verkauf von Bier hätten aus Sicht der Bürger jedoch deren wirtschaftliche Grundlagen verbessert. Dass sie mit ihrer Forderung letztlich erfolgreich waren, zeigt die 1680 aufgestellte städtische Brauordnung (Richter, 43, 836).

Herkunft und Tätigkeiten

Die Frage der Herkunft der Neubürger lässt sich anhand von drei überlieferten Listen aus den Jahren 1676, 1679 und 1680 recht genau beantworten (BLHA, Rep 7, Nr. 262, fol. 76r f.; Andrich, 113-116).  Fast alle stammten aus der Niederlausitz bzw. den benachbarten sächsischen Territorien. Gewöhnlich waren es einzelne Familien, die ein zumeist kleinstädtisches Umfeld verließen und das Angebot des Merseburger Herzogs annahmen. Es handelte sich demnach nicht um größere, gezielt angeworbene Sozialverbände oder Gruppen, die eine gemeinsame lokale Herkunft auszeichnete oder die ihre Heimat aus religiös-konfessionellen Gründen hatten verlassen müssen, wie es in dieser Zeit durchaus vorkam.

Da sich in den Listen mitunter auch Hinweise auf die ausgeübten Berufe finden, sind wir auch darüber informiert. Es waren überwiegend die üblichen städtischen Handwerker, die sich nun in Doberlug ansässig machten: Fleischer, Bäcker, Schneider, Tuchmacher, Gerber, Böttcher, Töpfer oder Schuhmacher.

Nicht alle blieben, einige verließen den Ort auch wieder, wie etwa der 1666 vereidigte Thomas Krampe aus Übigau, für den sich wenige Jahre später die Bemerkung findet: „ist wieder weggegangen“ (BLHA, Rep 7, Nr. 262, fol. 14r). Die Gründe dafür sind im Einzelnen nicht angegeben, aber nicht immer werden sich die mit der Neuansiedlung verbundenen Erwartungen auch erfüllt haben.

Entwicklungen bis zum Tod Christians I.

Christian I. hielt sich so gut wie in jedem Jahr mehrere Wochen im hiesigen Schloss auf, zumeist waren ausgedehnte Jagdaufenthalte der Grund. Vom Dezember 1682 bis zum März 1684 war er wegen einer in Merseburg grassierenden Seuche sogar dauerhaft anwesend (Czech, 218-219). So konnte er das langsame Wachsen der Stadt aus eigener Anschauung verfolgen.

Ebenso wie die mühsame Besiedlung der Stadt gestaltete sich auch die Situation bezüglich der Stadtrechte keineswegs so, wie es das „Privilegium“ 1664 hätte erwarten lassen. Zwar waren bald ein Stadtrichter, Kämmerer und etliche „Assessores“ eingesetzt, aber weder ein Bürgermeister noch ein Stadtrat existierten. Auch nachdem sich die Bürger 1686 in einer Eingabe darüber beklagten und den Einsatz einer ordentlichen Stadtobrigkeit forderten, änderte sich daran nichts. Die Stadt blieb weiterhin dem fürstlichen Amt unterstellt und dies galt, kleinere Fälle ausgenommen, auch für die Gerichtshoheit (Richter, 45). Umfänglichere städtische Rechte und eigentliche Stadtfunktionen sollte Doberlug erst im 19. Jahrhundert erhalten.

Dennoch bildete sich allmählich ein städtisches Leben heraus, das nach und nach um weitere alltägliche Aspekte ergänzt wurde: Mit dem Abschluss des Umbaus der ehemaligen Klosterkirche 1676 diente diese nun auch der Stadtbevölkerung als Gotteshaus und am 10. Oktober 1689 empfing Johann Friedrich Dedekind vom Herzog die Erlaubnis zur Eröffnung einer Apotheke. Dank der verliehenen Privilegien war Dedekind aber nicht nur Apotheker, sondern nahm auch die Aufgaben eines Gewürzhändlers und Drogisten wahr.

Als Abschluss der Stadtgründungsphase gab der Herzog 1691, wenige Monate vor seinem Tod, noch den Bau einer Stadtmauer in Auftrag. Drei Stadttore, das „Schloß Thor“, das „Sonnewalder Thor“ sowie das „Kirchayner Thor“ regelten nun den Zugang zur Stadt, die am Ende der Regierungszeit Christians I. etwa 100 Wohnhäuser umfasste (Abb. 1).

Im Auftrag des frühneuzeitlichen Fürstenstaates errichtete Planstädte wie Doberlug verwiesen in außerordentliche Weise auf den individuellen Herrschaftsanspruch eines Regenten. Im Schatten der Schlossanlage gelegen, war die neue Stadt zunächst erkennbar auf die Bedürfnisse des Hofes ausgerichtet. Der ausbleibende Bau eines eigenständigen Rathauses und anderer öffentlicher Gebäude zeugt von einer letztlich nur in einem reduzierten Umfang zugebilligten städtischen Autonomie. Die Hof- und Repräsentationsfunktion des Ortes standen für die fürstliche Obrigkeit erkennbar im Mittelpunkt.

Quellen

Richter, Christoph: Dobrilucum Redivivum […]. Ronneburg 1719 [Siehe: Hier]

Literatur

Andrich, Johannes: Die Anfänge des Bürgertums der Stadt Dobrilugk 1664-1693. In: Archiv für Sippenforschung und alle verwandten Gebiete 17 (1940), S. 111-116.

Czech, Vinzenz: Die Niederlausitz im 17. und 18. Jahrhundert. Herrschaftspraxis und dynastische Zeichensetzung der Merseburger Herzöge. In: Heimann, Heinz-Dieter / Neitmann, Klaus / Tresp, Uwe (Hrsg.): Die Nieder- und Oberlausitz – Konturen einer Integrationslandschaft. Bd. II: Frühe Neuzeit (= Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte, 12). Berlin 2014, S. 205–224.

Goecke, Theodor / Jung, Wilhelm / Spatz, Willy: Die Kunstdenkmäler des Kreises Luckau (= Die Kunstdenkmäler der Provinz Brandenburg, 5.1). Berlin 1917. [Siehe: Hier]

Hanslok, Andreas: Dobrilugk und Kirchhain in der frühen Neuzeit. Ackerbürger- oder Handwerkerstädte? – Versuch einer typologischen Einordnung. In: Heimann, Heinz-Dieter / Neitmann, Klaus / Tresp, Uwe (Hrsg.): Die Nieder- und Oberlausitz – Konturen einer Integrationslandschaft. Bd. II: Frühe Neuzeit (= Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte, 12). Berlin 2014, S. 242-252.

Hanslok, Andreas: Doberlug-Kirchhain – kleine Städtechronik. Spitzkunnersdorf 2003.

Säckl, Joachim: Herrschaftsbildung und dynastische Zeichensetzung. Die Sekundogeniturfürstentümer Sachsen-Weißenfels, Sachsen-Merseburg und Sachsen-Zeitz in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. In: Czech, Vinzenz (Hrsg.): Fürsten ohne Land. Höfische Pracht in den sächsischen Sekundogenituren Weißenfels, Merseburg und Zeitz. Berlin 2009, S. 18-54.

Seng, Eva-Maria: Doberlug als barocke Planstadt. In: Heimann, Heinz-Dieter / Neitmann, Klaus / Tresp, Uwe (Hrsg.): Die Nieder- und Oberlausitz – Konturen einer Integrationslandschaft. Bd. II: Frühe Neuzeit (= Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte, 12). Berlin 2014, S. 224-241.

Treutler, Gerd-Christian Th.: Die Planstadt Dobrilugk und ihre ersten Bürger. Ursprung der Ortslage, Kloster und Schloss, Gründung der Stadt und Ansiedlung 1664 bis 1693. In: Brandenburgisches genealogisches Jahrbuch 4 (2010), S. 6-27. [Siehe: Hier]

Zahn, Carl Wilhelm: Chronik von Kirchhain und Dobrilugk, Grafschaft und Stadt Sonnewalde. Kirchhain 1926.

Abbildungsnachweis

Abb. 1 BLHA, Allg. Kartensammlung Nr. 1463.

Abb. 2 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Doberlug-Kirchhain_May2015_img1_Haus_Rautenstock.jpg (Foto: SchiDD – CC-BY-SA-4.0).

Empfohlene Zitierweise

Czech, Vinzenz: Planstadt Doberlug, publiziert am 11.04.2020; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)

Kategorien

Epochen:  Absolutismus/Aufklärung
Themen: Archäologie und Siedlung - Herrschaft und Verwaltung - Stadt und Bürgertum


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.