Oberjünne (Landkreis Potsdam Mittelmark) - Vom Vorwerk zur Büdnerkolonie und selbstständigem Dorf

Norbert Fröhndrich 

Verwaltungszugehörigkeit

Mittelmark (Kreis Zauche) – bis 1817

Regierungsbezirk Potsdam / Kreis Zauch-Belzig – 1817 bis 1945

Kreis Zauch-Belzig – 1947 bis 1952

Bezirk Potsdam / Kreis Brandenburg-Land – 1952 bis 1990

Kreis Brandenburg-Land – 1990 bis 1993, Landkreis Potsdam-Mittelmark – seit 1993

 

Die regionale und geographische Zuordnung

Oberjünne entstand als ein Vorwerk auf den herrschaftlichen Besitzungen des Gutsherrn von Brösigke auf Cammer (Ortslexikon 2012, 311). Die Anlage des Vorwerkes (damalige Schreibweise „Obergünde“ bzw. „Obergründe“) erfolgte um 1690. Aufgrund der Auswertung verschiedener Quellen ist es gelungen, die Gründung und Entwicklung des Ortes Oberjünne vom Vorwerk zur Büdnerkolonie bis hin zum selbstständigen Dorf zu rekonstruieren (ausführlich: Fröhndrich 2025).

Der Name Oberjünne taucht im Kirchenbuch von Cammer erstmals im Jahr 1694 auf. Dort heißt es: „Hans Briest, der Weinmeister von der Obergünde gestorben d. 16. May 1694 […]“ (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 173). Das Jahr 1694 kann somit als Datum der Ersterwähnung für den Ort angenommen werden.

Der Name Oberjünne befindet sich in der Landschaft der Zauche, einer Hochfläche, die sich von Brandenburg an der Havel bis nach Beelitz erstreckt (Kinder/Porada 2006, 3). Die Entfernungen zu den Städten Brandenburg, Werder, Belzig und Beelitz betragen jeweils ca. 20 Kilometer; bis nach Potsdam sind es 35 Kilometer. Die Plane fließt in einem Abstand von 1,5 Kilometern südlich an Oberjünne vorbei. (Abb. 1).

Die Gutsherrschaft von Brösigke im Dorf Cammer

Als der damalige Gutsherr auf Cammer, Friedrich Emanuel von Brösigke (1730-1810), die Entscheidung traf, auf seinem Vorwerk Oberjünne ab dem Jahr 1780 Büdnerkolonisten anzusiedeln, konnte er bereits auf eine lange Traditionslinie seiner Vorfahren als Herrschaftsträger in der Zauche zurückblicken (Koska 2019, 64 ff.).

„Die von Brösicke erscheinen erstmals 1307 mit dem markgräflichen Schenken Broseko. 1344 wurde denen von Brösicke für mehrere Jahre das Schloss Golzow in der Zauche verpfändet. Um 1375 gehörten der Familie im Havelland vier Dörfer, in denen sie zwei Ritterhöfe mit sechs und acht Hufen besaß und Einkünfte bezog […]. Außerdem besaßen sie die Gerichtsrechte über ein Dorf in der Zauche mit Einkünften im Wert von achteinhalb Pfund Pfennigen. Zwar scheinen die von Brösicke wie viele adlige Familien in finanzielle Schwierigkeiten geraten zu sein, 1391 und 1393 mussten sie eineinhalb Dörfer veräußern, doch konnten sie ihre Stellung auch in den folgenden Jahrhunderten halten.“ (Stephan 2011, 297)

Im Jahr 1609 kaufte Heino von Brösigke die Dörfer und Gutsherrschaften Grebs und Cammer von Henning von Arnim (BLHA 78 II Familien B 179, fol. 431-415). Lehnsherr war und blieb der brandenburgische Kurfürst. Dieser bestätigte im Jahr 1684 dem Gutsherrn Maximilian von Brösigke in einem Lehnbrief den erblichen Kauf des Gutes und Dorfes Cammer mit allen dazu gehörenden Liegenschaften: „Wir Fridrich Wilhelm Churfürst bekennen p. daß wir unserem lieben Getreuen Maximilian von Brösicken das Guth und Dorff Cammer […] in einem Erbkauff mit unserm hinzugekommenen Consensus de. dato den 26. Novembr. 1683 an sich gebracht und erhandelt […] mit allen und jeden Äckern, Wiesen, Gärten, Weinberg, Höfen, Hufen, Schäffereyen, Meyereyen, Trifften, Weiden, Hütungen, Gräsungen, Fischereyen, Kirchenlehen, obersten und niedersten Gerichten, Pürschen, Hölzungen, Heyden, Mastungen, Pächterdiensten, Geldzinsen, jährlichen Einkommen […] erblich erkaufft, […] Und wir reichen und leihen genannten Maximilian von Brösicken und seinen Manlichen Leibes-Lehens-Erben obgeschriebene Lehngühter mit allen und jeglichen Zubehörungen, Gnaden und Gerechtigkeiten, nichts ausgenommen, wie obstehet, zu rechtem Manlehen in Krafft und Macht dieses Brieffes […]“. (BLHA 78 II Familien B 179, fol. 119)

In diesem Lehnbrief von 1684 wird Oberjünne noch nicht erwähnt. Damit gibt es eine Übereinstimmung mit den Eintragungen im Kirchenbuch. Denn auch dort findet sich noch kein entsprechender Hinweis. Erst ab dem Jahr 1694 wird Oberjünne in den Kirchenbüchern regelmäßig als ein separater Ort genannt. Es liegt daher nahe, von einer Anlage des Vorwerkes in den Jahren zwischen 1684 und 1694 auszugehen. Letztlich war der oben genannte Weinmeister Hans Briest 1694 laut Kirchenbuch bereits in Oberjünne verstorben.

Darüber hinaus ist anzunehmen, dass auf dem Areal des späteren Vorwerkes Oberjünne schon seit 1662 wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt wurden. Denn bereits seit jenem Jahr werden im Cammerschen Kirchenbuch ein Schäfer und auch ein Weinmeister (1666) (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 8 u.11) aufgeführt, jedoch noch ohne eine konkrete Ortsangabe. Im Kontext des Herrschaftsbereiches Cammer heißt es in der Regel „alhier“ (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 8 u.11). Ab dem Jahr 1694 wird bei den im Kirchenbuch vorgenommenen Eintragungen zu den Geburten, Hochzeiten und Todesfällen der dort tätigen und nun mit hoher Wahrscheinlichkeit wohnenden Menschen regelmäßig die Ortsbezeichnung „Zur Obergünde“ oder „Zur Obergründe“ hinzugefügt. In den Jahren 1700 und 1701 finden sich im Kirchenbuch noch zweimal die Bezeichnungen „Zu den Cammerischen Obergründe“ (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 174 f.).

Das Vorwerk der Gutsherren von Brösigke von 1694 bis 1779

Die konsequente Verwendung der neuen Ortsbezeichnung im Kirchenbuch ab dem Jahr 1694 könnte Ausdruck dafür sein, dass dem Ort eine stabile und eigenständige wirtschaftliche Funktion zuerkannt wurde. Zugleich kann davon ausgegangen werden, dass von den damaligen Verantwortlichen (Gutsherr und Pfarrer) Oberjünne als ein sich etablierender Wohnort angesehen wurde.

Dies wird durch eine Übersicht der „Kirchen-Inspektion“ der Neustadt Brandenburg aus dem Jahr 1716 untermauert. Darin sind jene Leistungen und Dienste aufgeführt, welche die Einwohner von Oberjünne gegenüber dem für Cammer und Oberjünne zuständigen Pfarrer erbringen sollten. Der Schäfer und der Teerbrenner hatten jährlich zwei Brote und 2 Silbergroschen, der Meyer, der Weinmeister und die übrigen Hausleute je ein Brot und einen Silbergroschen abzugeben (Domstiftsarchiv Brandenburg BEN 115/301).

Um das Jahr 1720 hat sich für Oberjünne in amtlichen Unterlagen die Bezeichnung Vorwerk durchgesetzt (BLHA 6 A Zauche 1, Zauchische Kreis-Sachen. unfol.).

Die in den Kirchenbüchern vorgenommene konkrete Zuordnung der Bewohner zu dem neuen Ort „Obergünde“ ermöglicht es, die Entwicklung des Vorwerkes bis zur Ansiedlung der ersten Büdner im Jahr 1780 im Wesentlichen nachzuvollziehen.

Die ersten Bewohner des Ortes repräsentierten zugleich die vier verschiedenen wirtschaftlichen Haupterwerbszweige seit 1695 auf dem Vorwerk. Dort lebten, wohnten und arbeiteten die Familien

  • des Meyers Friedrich Hellmich,
  • des Teerbrenners Mathias Niesigke,
  • des Schäfers Andreas Mahlow und
  • des Weinmeisters Michael Lehmann.

Neben diesen lebten und arbeiteten dort die Familien der Holzhauer Heinrich Düßhacke und Johann Michael, eine Dienstmagd beim Teerbrenner, die Familie des Kuhhirten Hans Julius, die Mägde Marga Bergmann und Anna Catharina Teuscher.

Da dem Kirchenbuch die Anzahl der Familienmitglieder entnommen werden kann (Geburten, Heiraten, Todesfälle), lässt sich die Einwohnerzahl in dem neu entstehenden Ort ziemlich gut bestimmen. Insgesamt wohnten mindestens 40 Personen im Jahr 1700 auf dem Vorwerk.

Die vier wirtschaftlichen Bereiche in dem sich herausbildenden Ort waren folgende:

  • Ein Meyerhof, der als ein externer Wirtschaftshof des Gutes Cammer eingerichtet wurde. Nähere Beschreibungen zu diesem Hof liegen nicht vor. Der Meierhof wurde von einem Meier (Verwalter) geleitet, der in Oberjünne wohnte. Nach Krünitz ist ein Meier ein Vorgesetzter "eines Land- oder Feldgutes, auch wenn es nur ein Bauergut ist, welcher gegen einen jährlichen Lohn die Aufsicht über den Feldbau führet, und der oberste unter den Knechten ist, in vielen Gegenden einen Meier, Ackermeier oder Hofmeier zu nennen." (Krünitz 1802, Band 87) Der erste Verwalter oder Meier im Jahr 1695 war Friedrich Hellmich. Zu einem Meierhof gehörten verschiedene Gebäude für das Einbringen der Ernte, für das Unterstellen der Wagen und der Landtechnik sowie Ställe für das Vieh. In dem Rezess des Jahres 1774 wurden die Anzahl und die Art der Tiere auf dem gutsherrschaftlichen Meierhof Oberjünne angegeben. Der Viehbestand betrug sechs Pferde, achtzehn Ochsen, einunddreißig Kühe und vierundzwanzig Jungrinder. Insgesamt mussten demnach für 79 Großvieh-Nutztiere Ställe vorhanden sein (BLHA 4 A 2 foliiert. Acta Commissionis die Separation der Hüthung zwischen dem Herrn Geheimen Rath von Broesigke auf Cammer und dessen Unterthanen daselbst betreffend 1774-1778).
  • Zugleich bestand auf dem Vorwerk Oberjünne eine größere herrschaftliche Schäferei. Auf dieser waren ein Schafmeister und Schafknechte tätig. Im Jahr 1685 wird Andreas Mahlow als Schäfer - noch ohne gesonderte Ortsangabe – genannt (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 45). Elf Jahre später, 1696, wird er als Schäfer „Zur Obergünde“ bezeichnet. Er war Schafmeister in Oberjünne und hatte dieses Amt einunddreißig Jahre von 1685 bis 1716 inne. Der letzte Schafmeister, mit dem die Schäferei im Jahr 1851 in Oberjünne endete, war Johann Peter Mahlow. Im Jahre 1774 wird die Größe der Schäferei mit 1.000 Schafen angegeben. Der Schäfer selbst verfügte über drei Pferde, drei Kühe und drei Jungrinder (BLHA 4 A 2 foliiert. Acta Commissionis die Separation der Hüthung zwischen dem Herrn Geheimen Rath von Broesigke auf Cammer und dessen Unterthanen daselbst betreffend 1774-1778).
  • Ein dritter wirtschaftlicher Bereich auf dem Vorwerk war die Teerbrennerei. Diese wurde nachweislich 1695 erstmalig erwähnt. Der erste Teerbrenner war Matthias Niesigke. Seit dem Jahr 1707 ist überliefert, dass er auch eine Gastwirtschaft betrieb. Der zweite und letzte Teerbrenner war Martin Jahn, der diese Tätigkeit von 1717 bis 1743 ausführte. Dann wurde, nach fast 50 Jahren, die Teerbrennerei in Oberjünne eingestellt. Martin Jahn und die nachfolgenden Generationen betrieben bis 1924 auf dem heutigen Grundstück Nr. 1 die Gastwirtschaft „Zur grünen Linde“.
  • Im Jahr 1694 wurde im Kirchenbuch erstmalig ein „Weinmeister von der Obergünde“ (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 173) genannt. Bereits seit 1662 gab es einen Weinmeister (Hans Knösscke) im Gutsbereich Cammer. Nur der genaue Ort des Weinberges wurde nicht angegeben. Im Kirchenbuch hieß es nur „Weinmeister alhier“ (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 8). Es ist möglich, dass dies bereits der Weinberg beim Vorwerk Oberjünne war, denn die Bezeichnung Oberjünne existierte 1662 noch nicht. Nach spätestens 130 Jahren scheint der Weinbau bei Oberjünne zum Erliegen gekommen sein. Im Jahr 1794 wird mit Johann Ludwig Meinicke letztmalig ein Weinmeister in Oberjünne genannt (Kirchenbuch Cammer 1790-1810, 15). Bereits drei Jahre darauf, 1797, heißt es im Kirchenbuch: „[…] ist des gewesenen Wintzers jetzt Arbeitsmannes Johann Ludwig Meinicke […]“ (Kirchenbuch Cammer 1790-1810, 23).

Wo die Häuser der ersten Familien errichtet wurden, lässt sich aus verschiedenen Quellen rekonstruieren. Durch den Abgleich der Angaben in den Grundbüchern mit den Kirchenbüchern und noch vorhandenen Familienarchiven ist es möglich, den Standort der Gehöfte und Häuser der Familien auf dem Vorwerk zu bestimmen.

So heißt es z.B. in einem Kaufvertrag des Jahres 1794, dass der Weinmeister Ludwig Meinicke und Michael Krause „[…] das zwischen Malows Haus belegene bisherige Weinmeisterhaus zu Obergünde […]“erwarben (Kaufvertrag im Besitz des Autors). Oder es findet sich im Grundbuch der Vermerk: „Friedrich Mittelstrass; ein Büdnerhaus nebst Zubehör, welches er nach seines Vaters Tode als einziger Erbe 1795 ererbt hat.“ (BLHA Grundbuch Oberjünne. Band 1 Blatt Nr. 1-31) Aus solchen konkreten Angaben lässt sich schließen, wo das jeweilige Haus stand oder wer der vorangegangene Eigentümer des Grundstücks war. (Abb. 2)

Insofern konnte durch die Analyse der Kirchenbücher und der Grundbücher ermittelt werden, dass auf dem Vorwerk Oberjünne bis zum Jahr 1779 zehn Wohnhäuser errichtet wurden, in denen die Familien wohnten. Im Durchschnitt gehörten zu einer Familie 6 Personen. Die Einwohnerzahl auf dem Vorwerk lag somit bei 50 bis 60 Personen. (Abb. 3)

Die Ansiedlung der ersten Büdner auf dem Vorwerk Oberjünne von 1780 bis 1786

In den Jahren 1780 bis 1786 siedelte der Gutsherr von Cammer zehn Büdner an, die Haus und Grundstück als Kolonisten erhielten. Mit dem Wort „Büdner“ wird eine soziale Gruppe bezeichnet, die auf der dörflichen Hierarchieebene deutlich unter den Bauern und Kossäthen einzuordnen ist. Die Bezeichnung „Büdner“ hatte sich in Brandenburg etwa seit den 1720er Jahren allmählich durchgesetzt (Kaak 2005, 120 ff.). In der sozialen Hierarchie standen sie zwischen den Kossäten und Häuslern. Ähnlich wie Kossäten und Häusler leisteten sie Handdienste für die örtliche Herrschaft. Der einzelne Büdner besaß lediglich ein Haus mit einem Garten. Dieses Haus war als Fachwerkgebäude errichtet worden, mit Lehmwänden und mit Stroh gedeckt. Es hatte häufig einen Grundriss von ca. 7,5 x 7,8 m. Das Haus verfügte über eine Stube, eine Kammer, einen Flur und eine Küche. Beheizt wurde es durch einen Ofen für die Stube und einen Kochherd mit einer offenen Feuerstelle. Weiterhin war in dem Gebäude ein Raum/Stall für maximal zwei Kühe vorgesehen. Da in der Kurmark Brandenburg die Nutzung eines Raumes im Wohnhaus für Nutztiere verboten war, wurde er als Vorratskammer verwendet (GStA PK HA XI. Plankammer Potsdam G 1072). (Abb. 4) Die Bezeichnung „Büdner“ könnte insofern eine Ableitung aus der Bezeichnung seines Hauses sein, das eher einer Bude glich und sich von den Häusern der Bauern deutlich unterschied.

Wer diese Büdner waren, woher sie kamen und welcher Tätigkeit sie nachgingen, ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Diese Angaben sind aus dem Kirchenbuch III Cammer 1790-1810 und dem Grundbuch Bd. 1 Bl. 1-31 entnommen (BLHA 105 GB K I Brandenburg 722 Oberjünne Kr. Zauch-Belzig Bd. 1, Bl. 1-31):

  

Jahr der Ansiedlung und aktuelle Hausnr. (2026)

 

Namen der Büdner

Regionale Herkunft

Tätigkeit in Oberjünne

1780

(11)

 

Johann Wilhelm Loewe

war bereits seit 1774 als Maurer im Ort tätig

Maurer

1781

(29)

 

Andreas Krause

Sohn eines Kossäthen aus dem Nachbarort Cammer

Arbeitsmann

1782

(30)

 

Johann Georg  Jeserig

Sohn eines Kossäthen aus dem Dorf Grebs

Arbeitsmann

1782

(31)

 

Johann Jacob Schröder

keine Angaben

Arbeitsmann

1782

(12)

 

Johann Friedrich   Carl Lüdicke

Sohn des Teerbrenners auf dem Vorwerk Tanne

Arbeitsmann, Tagearbeiter

1785

(15)

 

Andreas Schwein

war bereits seit 1776 als Tagelöhner in Oberjünne tätig

Arbeitsmann

1786

(31 A)

 

Peter Schugart

Sohn eines Bauern aus dem Nachbarort Cammer

wird als Füsilier bezeichnet

1786

(32)

 

Johann Christian Schugart

Sohn eines Tagelöhners aus dem Nachbarort Cammer

wird als Füsilier bezeichnet

1786

(13)

 

Johann Peter Schulze

Sohn eines Tagelöhners aus der Stadt Brandenburg

Schäferknecht, Kuhhirte, Arbeitsmann

1786

(23)

Johann Friedrich Mahlow

Sohn eines Tagelöhners aus dem Nachbarort Cammer

Arbeitsmann

 

Die Büdner rekrutierten sich zumeist aus der unmittelbaren Umgebung des Vorwerkes Oberjünne, zwei waren bereits im Ort ansässig, und waren vor allem als Tagearbeiter bzw. Arbeitsmänner tätig. Als Lohnarbeiter setzten sie ihre Arbeitskraft möglicherweise auf dem Wirtschaftshof des Gutsherrn in Oberjünne, auf dem Gutshof in Cammer, bei den Bauern oder anderweitig ein.

Wo deren Häuser im Ort errichtet wurden, ist der Abbildung 5 zu entnehmen.

Die Grundbucheintragungen für acht der anzusiedelnden Oberjünner Büdner lauten nahezu einheitlich: „Ein halb Büdnerhaus mit Zubehör. Von der Herrschaft am […] als Colonist erhalten.“ (BLHA Grundbuch Oberjünne. Band 1 Blatt Nr. 16) Bei Andreas Krause lässt sich aus dem Grundbuch die Büdnereigenschaft nicht eindeutig entnehmen; dies konnte vielmehr aus den Eintragungen im Kirchenbuch geschlossen werden. Dagegen wurde bei Johann Wilhelm Loewe vermerkt, dass er Haus und Zubehör „unentgeltlich“ erhielt. Diese unentgeltliche Übertragung kann ebenso für die anderen neun Oberjünner Büdner angenommen werden. Dafür gibt es mehrere Indizien.

In einem Schreiben der Kurmärkischen Kammer wegen der Büdneransiedlung im Dorf Cammer und in Oberjünne vom 28. Juni 1780 an den Oberbaurat Seidel aus Lehnin wurde die Übernahme der Baukosten durch den preußischen Staat bestätigt. „Der Ober-Bau-Rath Seidel wird auf dessen Bericht vom 26. dieses hierdurch nachrichtlich bekannt gemacht, daß der Churmärkischen Cammer dato aufgegeben werden, dem Geheimen-Rath von Brösigke, wegen der nach dem diesjärigen Plan zu erbauenden Vier Familien Häuser, die Helfte der Bau-Gelder vorschußweise auszahlen zu lassen. Berlin 28. Junius 1780.“ (GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6, Bd. 1, 107) Dem ging die Anfrage des Oberbaurates voraus, ob die Baugelder ausgezahlt werden können: „Gedachter Herr v. Broesigke stehet auch schon in Bereitschaft den Bau der 4 Familien Häuser sogleich zur Hand zu nehmen, und bittet um baldige Auszahlung der 760 Reichsthaler, so diese Häuser betragen.“ (GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6, Bd. 1, 106.) An gleicher Stelle wurde der Baufortschritt dokumentiert: „Eine Wohnung ist fertig und besezt, die andere gedeckt, Feuer Mauer gemacht und gestackt, das andere Haus gerichtet, gedeckt und mehrenteils gelehmt“ (GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6, Bd. 2 unfoliiert).

Die zehn Oberjünner Büdner erhielten demnach Gehöft, Büdnerhaus und Zubehör (zum „Zubehör“ existiert keine Erläuterung) unentgeltlich. Der preußische Staat übernahm die Baukosten. Der Gutsherr stellte auf seinem Land die Bauflächen für Haus und Gehöft zur Verfügung. Weiterhin hatte der Gutsherr die notwendigen Weideflächen für die Kühe der Büdner und für den gemeinschaftlich gehaltenen Bullen bereitzustellen (BLHA Rep. 24 Z-B 169 unfoliiert, § 4 des Rezesses). Damit waren die Ansiedlungsvoraussetzungen für die Büdner gegeben.

Darauf verwies der Oberbaurat Seidel in seinem Bericht vom 26. Juni 1780: „Weil nun besagte 4 Familien bey Cammer noch recht guth angesezt und zur Vermehrung der Kühe mit Wiesenwachs versehen werden können; so stelle unterthänigst anheim, ob dem Geheimen Rath v. Broesigke obgedachte 760 Reichsthaler zu erwehnten Bau aus dem großen Etablissements-Fond gnädigst accordiret werden können.“ (GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6, Bd. 2, fol. 106 f.)

Jeder anzusiedelnde Büdner erhielt vom Gutsherrn eine Ansiedlungsurkunde, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt wurden. Zwar liegt diese Urkunde für die Oberjünner Büdner nicht vor, doch im Rezess des Jahres 1845 wird ausdrücklich darauf Bezug genommen: „Die Hütungsrechte, welche die Büdner gemeinschaftlich mit dem Rittergute auf die Grundstücke des letzteren hatten, standen an sich und ihrem Umfange nach zum größten Theile durch die Ansiedelungsurkunden der Büdner fest. So weit dies nicht der Fall war, hat die Herrschaft sie im vorliegenden Verfahren ausdrücklich anerkannt.“ (BLHA Rep. 24 Z-B 169 unfoliiert, § 1 des Rezesses)

Neben diesen Rechten gab es weitere, die den Büdnern bei ihrer Ansiedlung zugesprochen wurden. Dies lässt sich einem zweiten Rezess entnehmen, der 1857 zwischen den Oberjünner Büdnern und dem Gutsherrn von Brösigke geschlossen wurde. Darin handelte es sich um die Forst- oder Waldberechtigungen der Büdner. Diese erhielten bei ihrer Ansiedlung folgende Rechte:

  • Raff- und Leseholz in den Wäldern der Gutsherrschaft zu sammeln (bei Raff- und Leseholz handelte es sich um abgängiges Holz mit einer maximalen Stärke von 15 cm; es durfte nur ohne Werkzeuge gesammelt oder aufgelesen werden (Hartig/Hartig 1826, 518, 652, 811-813),
  • die Berechtigung, grüne Zweige, Äste, trockene Bäume und Reste aus den Holzschlägen bis zu drei Zoll Stärke (7,6 cm) aufzulesen und
  • die Berechtigung, Einstreu aus dem Wald zu holen (BLHA Rep. 24 Z-B 169 unfoliiert, § 2 des Rezesses).

Doch die Büdner erhielten nicht nur Rechte zugesprochen, sondern sie hatten Dienste und Abgaben für den Gutsherrn zu erbringen. Zu diesen Diensten und Abgaben, die mit dem Rezess des Jahres 1857 abgelöst wurden, zählten:

  • ein wöchentlicher Handdiensttag,
  • Spinndienste, der Umfang dieses Dienstes wurde nicht benannt,
  • ein jährliches Holzgeld von 1 Taler von jedem Büdner,
  • Geldabgaben, die für bestimmte Nutzungen von acht Oberjünner Büdnern aufgebracht wurden; als Gartenzins, Wiesenzins, Hauskavelzins oder Nußgeld,
  • eine bestimmte Anzahl von Hühnern hatten fünf Oberjünner Büdnern abzuliefern,
  • zwei Oberjünner Büdner hatten je einen Scheffel Kienäpfel abzugeben (BLHA Rep. 24 Z-B 169 unfoliiert, § 2 des Rezesses).

Mit der Ansiedlung der Büdner entstand zwischen ihnen und dem Gutsherrn von Brösigke ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis. Auf der einen Seite hatten die Büdner gegenüber dem Gutsherrn Dienste und Abgaben zu erbringen. Auf der anderen Seite hatte der Gutsherr den Büdnern Rechte zu gewähren (Forstberechtigungen und Hütungsrechte).

Das Abgabenbuch

Die Abgaben und Dienste, die die Oberjünner Büdner für den Gutsherrn von Brösigke zu erbringen hatten, wurden in einem Abgabenbuch festgehalten. Darin quittierte der Gutsherr einmal jährlich, ob jeder Büdner seinen Verpflichtungen nachgekommen war. Von drei Büdnerfamilien wurden diese Bücher bis in unsere heutige Zeit sorgsam aufbewahrt. Damit liegen hier für das Abhängigkeitsverhältnis der Büdner zum Gutsherrn seltene authentische Dokumente vor. Die Eintragungen in diesen Abgabenbüchern beginnen 1792 und enden 1905 (Abgabenbücher der Familien Krause/Thiede, Rottstock/Mahlow/Geltz und Saeger in Kopie beim Autor).

Das Buch des Büdners Martin Rottstock beginnt für die Jahre 1792 und 1793 mit folgenden Eintragungen:

„Jährliche Abgaben

Brennholz jährlich - 1 Reichstaler; für den Garten - 12 Silbergroschen; 1 Morgen Wiese - 2 Reichstaler; Summe = 3 Reichstaler 12 Silbergroschen. Und 3 junge Hühner. 1792 richtig auf Martini bezahlt. v. Brösigke.

1793 - 3 Reichstaler 12 Silbergroschen richtig bezahlt. v. Brösigke.“ (Abgabenbuch Rottstock/Mahlow/Geltz in Kopie beim Autor) (Abb. 6)

Bei den Abgaben handelte es sich um Geld- und Naturalleistungen für den Gutsherrn. Die Geldleistungen waren für die Pacht von Gartenland oder einer Wiese aufzubringen. An Naturalabgaben mussten die Büdner dem Gutsherrn in der Regel Hühner oder Gänse übergeben. Das war offenbar nicht immer leicht. So steht in diesem Abgabenbuch für das Jahr 1799: „3 Hühner schuldig“. Es war den Büdnerfamilien durch die Bewirtschaftung des Gartenlandes und die Mitbenutzung der Gemeindewiese mitunter nicht möglich, sich eine sorgenfreie Existenz aufzubauen.

Mit welchen Sorgen die Oberjünner Büdner zu kämpfen hatten, schildert der Büdner Friedrich Böttche sehr anschaulich in einem Brief vom 15. März 1820. Dieser war direkt an die „Königliche Preußische Hochpreisliche Regierung zu Potsdam“ gerichtet.

„Ehrfurchtsvoll erdreiste ich mich Eine Hochprl. Regierung um eine Gnade anzuflehen.

Ich bin ein armer Mann, Büdner auf dem Vorwerk Obergünde zu Cammer gehörig, habe sechs lebendige Kinder, wovon ich vor viere die Schule bezahlen muß, und zwar allmonatlich 8 Silbergroschen dazu kommt noch das Kopfgeld mit 2 Silbergroschen.

Dieses zusammen übersteigt meine Kräfte, indem ich kaum so viel erwerben kann, als ich zum Unterhalt meiner zahlreichen Familie bedarf.

Dieser wegen ergehet mein gehorsamstes Gesuch an Eine Hochpreisliche Regierung einen gnädigen Blick auf mich armen zu werfen, und mich in Ansehung des Schulgeldes etwas lindern.

Das ich ein armer Mann bin und wirklich sechs lebendige Kinder habe bezeugen beigehende Atteste.

In der Hoffnung der Erhörung meiner dargelegten Bitte ersterbe ich in allertiefester Ehrfurcht.

Eine Königl. Pr. Hochprl. Regierung

Vorwerk                                               gehorsamster Knecht

Obergünde                                   Friedrich Boetche

  1. d. 15. Maerz 1820 Büdner zu Obergünde“ (BLHA II Z Nr. 503, unfoliiert).

Der Kampf ums tägliche Dasein prägte nicht nur das Büdnerleben von Friedrich Böttche in Oberjünne. Auch andere Familien hatten diese Schwierigkeiten. Das zeigte sich zum Beispiel bei der Zahlung des Schulgeldes für ihre Kinder. In den Jahren 1811 bis 1814 blieben 13 Oberjünner Büdnerhaushalte dem Lehrer die Schulgeldzahlungen schuldig (BLHA II Z Nr. 506, Blatt 8). Das bedeutete, von 27 Büdnerhaushalten, die sich bis zum Jahr 1814 in Oberjünne etabliert hatten, waren knapp 52 Prozent nicht in der Lage, das Schulgeld für ihre Kinder aufzubringen. Ähnlich verhielt es sich einige Jahre später, im Jahr 1820. Es waren immer noch elf Oberjünner Büdnerhaushalte, die das Schulgeld nicht aufbringen konnten oder wollten (BLHA II Z Nr. 503, unfoliiert).

Demnach war es kein einfaches und unbeschwertes Leben, das die Oberjünner Büdner führten. Bis auf ihr Haus und ihren Garten verfügten sie über kein Land und konnten über diesen Weg keine Einnahmen - wie die Bauern oder Kossäthen - erwirtschaften. Sie mussten sich als Tagelöhner verdingen.

Die Erweiterung der Büdnerkolonie von 1794 bis in die Gegenwart

Im Jahr 1786 wohnten bereits 20 Familien auf dem ehemaligen Vorwerk Oberjünne. Doch der Prozess der Ansiedlung neuer Familien war noch nicht abgeschlossen. Der Gutsherr von Broesigke siedelte weitere Familien an. Diese „Neuen“, die im Kirchenbuch ebenfalls als Büdner bezeichnet wurden, mussten ihre Grundstücke käuflich erwerben, ihre Büdnerhäuser selbst errichten oder erbaute Häuser kaufen. In dem Zeitraum von 1794 bis 1812 vergrößerte sich die Büdnerkolonie somit um sieben weitere Büdnergrundstücke.

Damit entstanden im Zeitraum von 1780 bis 1812 insgesamt siebzehn neue Büdnergehöfte auf dem Areal des ehemaligen Vorwerkes. Eine Konsequenz daraus war die Einrichtung eines eigenen Friedhofes. Wurden bisherige Beerdigungen der Oberjünner Einwohner auf dem Friedhof in Cammer vorgenommen (dieser befand sich 3,5 Kilometer entfernt), so fanden ab dem 26. Oktober 1817 Beerdigungen in Oberjünne statt. Die erste dort beigesetzte Person war die verstorbene 80-jährige Anna Sophia Krause (Kirchenbuch Cammer 1810-1852, unfoliiert).

In den Jahren 1812 bis 1863 entstanden weitere 6 Büdnergrundstücke. Damit war die Besiedlung des Ortes Oberjünne zunächst abgeschlossen. Erst nach 1945 - mit Ausnahme des Hauses Nr. 20 (1935) - entstanden 6 weitere Häuser. (Abb. 7-9)

Im Jahr 1945, als alte Strukturen zerbrachen und Abhängigkeiten aufgelöst wurden, trennte sich der Ort von seinem „Mutterdorf“ Cammer und bildete sich als selbstständige Gemeinde heraus.

Der Ort Oberjünne ist nicht als ein Runddorf entstanden. Seine heutige Form ist das Ergebnis der Umwandlung eines Vorwerkes in einen Wohnort. Da sich die Schäferei bis zum Jahr 1851 in der Mitte des Vorwerkes befand, wurden die Häuser um diese Mitte herum errichtet. Dadurch erhielt Oberjünne seine noch heutige charakteristische Anlage.

Quellen

Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)

BLHA 78 II Familien B 179 Muht- und Belehnungs- wie auch Consens- und Confirmations- Acta des von Brösicke zu Ketzür, Gartz, Cammer, Grebs, Schöneflies 1683-1728.

BLHA 6 A Zauche 1, Zauchische Kreis-Sachen.Acta wegen der wüsten Bauer- und Coßäthen Höfe im Zauchischen Creyse de A. 1717/1720.

BLHA 105 GB K I Brandenburg 722 Oberjünne Kr. Zauch-Belzig Bd. 1.

BLHA 105 GB K I Brandenburg 723 Oberjünne Kr. Zauch-Belzig Bd. 2.

BLHA 105 GB K I Brandenburg 724 Oberjünne Kr. Zauch-Belzig Bd. 3.

BLHA 105 GB K I Brandenburg 725 Oberjünne Kr. Zauch-Belzig Bd. 4.

BLHA Rep. 24 Z-B 169 Cammer: Rezeß über die Aufhebung der Hütungsgemeinschaft zwischen dem Rittergut Cammer und den Büdnern in Cammer und Oberjünde.

BLHA Rep. 24 Z-B 169 Cammer: Rezeß betreffend die gleichzeitige Aufhebung der Reallasten und der Forstberechtigungen der Büdner zu Cammer und Oberjünde.

BLHA 4 A 2 foliiert. Acta Commissionis die Separation der Hüthung zwischen dem Herrn Geheimen Rath von Broesigke auf Cammer und dessen Unterthanen daselbst betreffend 1774-1778.

BLHA II Z Nr. 503 Acta des Ober-Consistorii betreffend die Besetzung des Küster Dienstes zu Cammer.

BLHA II Z Nr. 506 Acta der Kurmärkischen Regierung betreffend das Brennholz für die Schule zu Cammer.

Kirchenbücher Golzower Pfarrarchiv und Domstiftsarchiv Brandenburg

Kirchenbuch I Cammer 1644-1718.

Kirchenbuch II Cammer 1717-1790.

Kirchenbuch III Cammer 1790-1810.

Kirchenbuch IV Cammer 1810-1852.

Kirchenbuch V Cammer 1853-1893.

Kirchenbuch Cammer Sterberegister 1893-1956.

Kirchenbuch Cammer Taufregister 1893-1956.

Kirchenbuch Cammer Trauregister 1893-1956.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK)

GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6 Bd. 1.

GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6 Bd. 2.

GStA PK HA XI. Plankammer Potsdam G 1072.

Domstiftsarchiv Brandenburg/Havel

BEN 115/301 Designatio de Anno 1716 von denen Pfarr-Einkünften zu Cammer.

Familienarchive

Abgabenbuch Saeger, Kopie beim Autor.

Abgabenbuch Krause/Thiede, Original beim Autor.

Abgabenbuch Rottstock/Mahlow/Geltz, Kopie beim Autor.

Kaufvertrag vom 25. April 1794 zum Kauf des ehemaligen Weinmeisterhauses (Original beim Autor).

Literatur

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Abbildungsnachweis

Abb. 1, 3 LGB (Brandenburgviewer).

Abb. 2, 5, 7-9 Autor.

Abb. 4 GStA HA XI. Plankammer Potsdam G 1072.

Abb. 6 Abgabenbuch Rottstock/Mahlow/Geltz.

Empfohlene Zitierweise

Fröhndrich, Norbert: Oberjünne (Landkreis Potsdam Mittelmark) - Vom Vorwerk zur Büdnerkolonie und selbstständigem Dorf, publiziert am 27.03.2026; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)

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Epochen: Absolutismus / Aufklärung - Preußische Provinz - Land / DDR - Bezirke
Themen: Herrschaft und Verwaltung - Ländlicher Raum